Spezielle
Aufwendungen und gesonderte Auftragskosten:
Sofern spezielle Aufwendungen und gesonderte Auftragskosten
nicht direkt bezahlt werden, werden diese gesondert
berechnet.
Beispielsweise:
Zusatzarbeiten und Sonderleistungen, die über
eine getroffene
Vertragsvereinbarung und/oder deren Zeitrahmen hinaus
gehen;
Genehmigungen, Eintrittspreise, Repräsentationsaufwendungen,
Materialaufwendungen, Zahlungs-/Wechselgebühren;
spezielle
Begleit- u. Betreuungsausgaben; Aufwendungen in Restaurants,
in Lokalen und anderen Veranstaltungsstätten.
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