QUALITÄT HAT PREIS UND WERT
 
STANDARDS - REISEASSISTENZ
  
 
Taggelder und Reisekostenverrechnung
für Reisebegleiter: Für Fahrten und Einsätze außerhalb des Wiener Stadtgebietes wird eine Reisekostenpauschale verrechnet.  Dauert eine Fahrt länger als drei Stunden, wird bei Inlandsreisen das Taggeld für jede angefangene Stunde, bis maximal 12 Stunden berrechnet. Der Taggeldsatz-Ausland, berücksichtigt alle Auslandsfahrten.
 
TAGGELDSATZ-INLAND (Diäten je Stunde)                EUR    2,00
TAGGELDSATZ-AUSLAND (Diäten je Einsatztag)        EUR  30,00
 
DIE TAGGELDSÄTZE VERSTEHEN SICH EXKLUSIVE 10% UMSATZSTEUER
 
 
Hotel- u. Nächtigungskostenverrechnung für Reisebegleiter:
Bei mehrtägigen Aufträgen, die Übernachtungen außerhalb von Wien erforderlich machen, nächtigen Begleiter grundsätzlich im selben Hotel wie der Kunde. Sofern die Reservierung/Bezahlung des Reisebegleiterquatiers, vom Auftraggeber nicht unmittelbar erledigt wird, werden die tatsächliche Kosten fürs Hotelzimmer, inklusive Frühstück, dem Kunden in Rechnung gestellt.
 
HOTEL- und NÄCHTIGUNGSKOSTEN ……......…. NACH AUFWAND
 
HOTEL- UND NÄCHTIGUNGSKOSTEN VERSTEHEN SICH BRUTTO FÜR NETTO
 
 
Spezielle Aufwendungen und gesonderte Auftragskosten:
Sofern spezielle Aufwendungen und gesonderte Auftragskosten nicht direkt bezahlt werden, werden diese gesondert berechnet.

Beispielsweise:
Zusatzarbeiten und Sonderleistungen, die über eine getroffene Vertragsvereinbarung und/oder deren Zeitrahmen hinaus gehen; Genehmigungen, Eintrittspreise, Repräsentationsaufwendungen, Materialaufwendungen, Zahlungs-/Wechselgebühren; spezielle Begleit- u. Betreuungsausgaben; Aufwendungen in Restaurants, in Lokalen und anderen Veranstaltungsstätten.
 
ZUSATZARBEITEN/SONDERLEISTUNGEN ............ NACH AUFWAND
AUFWENDUNGEN/AUFTRAGSKOSTEN ….............. NACH AUFWAND

 
ZUSATZLEISTUNGEN VERSTEHEN SICH EXKLUSIVE 20% UMSATZSTEUER
DIE AUFWANDSKOSTENERSÄTZE VERSTEHEN SICH BRUTTO FÜR NETTO

Weitere Konditionen entnehmen sie der Preisliste: EXTRAS